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   BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94   

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BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94 (https://dejure.org/1995,16688)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 5 B 124.94 (https://dejure.org/1995,16688)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 5 B 124.94 (https://dejure.org/1995,16688)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufgaben des Prozessbevollmächtigten in Bezug auf den Schriftverkehr - Würdigung des Parteivorbringens

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  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Denn sie zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung des klägerischen Vorbringens allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Denn sie zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung des klägerischen Vorbringens allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Maßgebend für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter nach § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, ist seine eigene materiellrechtliche Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187/189> und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Maßgebend für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter nach § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, ist seine eigene materiellrechtliche Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187/189> und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Denn sie zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung des klägerischen Vorbringens allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Der Senat läßt offen, ob die Beschwerde der Klägerin deshalb als unzulässig angesehen werden könnte, weil das im Schriftsatz der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 6. Oktober 1994 in Bezug genommene Schreiben vom 4. Oktober 1994 von der Klägerin selbst verfaßt und von der Prozeßbevollmächtigten lediglich unterzeichnet sowie am Kopf mit dem Stempel der Anwaltskanzlei versehen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1995 - 5 B 124.94
    Denn sie zeigt nicht auf, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung des klägerischen Vorbringens allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
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